dann kann ich meinen jaauch noch runterdrehen, dann komme ich aber aus dem im Gutachten genannten Verstellbereich hinaus, macht das was aus, oder bekommt man das dann trotzdem eingetragen?
@Stöpsel, dir natürlich glückwunsch zur Eintragung
ich habe jetzt gehört dass die prüfer jetzt immer stärker kontrolliert werden und dass eintragungen ausserhalb der abe fast kaum noch möglich sind... inwieweit meine information jetzt sitmmt...
es gibt zum einen das TÜV-Teilegutachten .... damit gibts ne Eintragung nach 19.3 .... das darf dann jeder aaS .... bei GTÜ, Küs ,oder sonstwo.
Wenn man nun aus dem Gutachtenbereich heraus will geht das ganz legal .... im Westen nur beim TÜV ... im Osten bei der Dekra .... dann nach 19.2 ... da ist das Gutachten nur noch eine Hilfestellung für den Prüfer .... der Prüfer kann und darf da frei entscheiden was zulässig ist ....
Wobei ich dann darauf bestehen würde, daß er auch die niedriegere Scheinwerferkante einträgt .... ansonsten kann die Eintragung an der nächsten Ecke wieder ausgehebelt werden ;)
Lunas Motor raus, steht nun in der Garage und wartet auf morgen,
hat bissl länger gedauert, das Ding aus dem zerquetschten Motorraum rauszuholen.
Aber Heiko hats geschafft
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