Moin,
mein Cab hat vom Vorbesitzer ein H&R Gewindefahrwerk bekommen. Die Federn sind mittlerweile strak vom Rost gezeichnet, daher würde ich selbige gerne strahlen/pulvern lassen.
Ich meine einmal gelesen zu haben das man unbedingt aufpassen muss das die Bezeichnung,welche auf den Federaufgedruckt ist, erhalten bleibt.
Nun kann man diese nicht mehr entziffern (siehe Fotos) Alles was ich lesen kann (auf einer Hinterfeder) ist:
H&R 300-50, wobei die 3 auch eine 2 oder 8 sein könnte. Ist das vielleicht Länge-Durchmesser?
Im Fahrzeugschein steht: H+R Fahrwerk (Feder Kennz.V/H 180 50/200 50 H+R Spezialfedern, Dämpferkennz. V/H H+R 4802452/485242)
Federbeine m. Aussengewinde, Abstand.....
Gehe ich recht mit der Annahme das die Federkennzeichnung auf den Federn lesbar sein muss?
Bekomme ich so schon Probleme bei der nächsten TÜV Abnahme oder spätestens wenn die Federn neu gepulvert sind und da gar nichts drauf steht???
mein Cab hat vom Vorbesitzer ein H&R Gewindefahrwerk bekommen. Die Federn sind mittlerweile strak vom Rost gezeichnet, daher würde ich selbige gerne strahlen/pulvern lassen.
Ich meine einmal gelesen zu haben das man unbedingt aufpassen muss das die Bezeichnung,welche auf den Federaufgedruckt ist, erhalten bleibt.
Nun kann man diese nicht mehr entziffern (siehe Fotos) Alles was ich lesen kann (auf einer Hinterfeder) ist:
H&R 300-50, wobei die 3 auch eine 2 oder 8 sein könnte. Ist das vielleicht Länge-Durchmesser?
Im Fahrzeugschein steht: H+R Fahrwerk (Feder Kennz.V/H 180 50/200 50 H+R Spezialfedern, Dämpferkennz. V/H H+R 4802452/485242)
Federbeine m. Aussengewinde, Abstand.....
Gehe ich recht mit der Annahme das die Federkennzeichnung auf den Federn lesbar sein muss?
Bekomme ich so schon Probleme bei der nächsten TÜV Abnahme oder spätestens wenn die Federn neu gepulvert sind und da gar nichts drauf steht???
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