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Auf AB Zubringer in Bochum geblitzt worden...

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  • Auf AB Zubringer in Bochum geblitzt worden...

    und nun geht der Ärger los.

    Meine Frau wurde vor einigen Wochen auf dem Weg von der Arbeit auf dem Zubringer der A44 geblitzt. Sie ist natürlich mit einer bomben Stimmung nach hause gekommen und hat es mir berichtet. Sie sagte mir aber das dort 80 sei, sie aber, warum auch immer, nur ca.
    70 gefahren ist!!

    Am nächsten Tag ist sie die Strecke wieder gefahren und der freundliche Beifahrer ;) hat mal ein Bild gemacht mit.



    Am darauffolgendem Tag war übrigens das Tempo 80 Schild umgedreht...

    Laut Schreiben ist sie 30 Km/h zu schnell gewesen und soll nun 108€ an die leeren Kassen der Stadt Bochum überweisen. Punkt gibt es keinen, immerhin!

    Sie hat Einspruch eingelegt und das Bild mit beigefügt. Jetzt haben die Herrschaften zurückgeschrieben.

    Zitat:
    Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass eine Rücknahme des Bußgeldbescheides nicht in Betracht kommt. Die Beschilderung war nach Angaben der Polizei ordnungsmäßig aufgestellt. Vor der Messstelle wurde die Geschwindigkeit zweimal rechtsseitig und einmal beidseitig ausgeschildert.


    Wir werden jetzt unseren Anwalt konsultieren weil anders werden wir da nicht weiter kommen.

    Habt ihr schon ähnliches gehabt?


    Markus


    Golf 1 Cabrio,an jeder Eisdiele Pokalsieger und absoluter Puppenfänger!

  • #2
    Jo, diverse Kollegen von mir. Die haben hier einen mobilen Blitzer aufgestellt in einer Baustelle in der Ortschaft (diese Anhängerdinger). Dort war dann mal 30, mal 50. 50 waren regulär, 30 wegen der Baustelle. Die Beschilderung änderte sich aber, das Schild stand mal hier, mal da und manchmal auch gar nicht. Alles sehr konfus. Einige Kollgen sind da sehr viel zu schnell reingeballert, da hätte es selbst bei 50 nen Brief gegeben.

    Auf jedenfall hat der Landkreis letztlich nix verschickt nach einem regelrechten Shitstorm bei Facebook :-)

    Ich würde auf jeden Fall nen Anwalt einschalten und mich von Aussagen der Behörde nicht wirklich beeindrucken lassen.

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    • #3
      Ja... 2009 haben diese Kollegen mich 300m neben Ihrer Polizei Station geblitzt... Tempo 60 erlaubt, 112 kmH ... Innerorts nach deren Angabe.
      Das da kurz vor der Stelle ein Ortsende Schild steht müssten die dann nach meinem Einspruch erst mal 3 Monate recherchieren ....

      Also auf jeden Fall Anwalt nehmen....


      G1C EZ 1980 Ex JB,KR,9A... aktuell noch 1.8T genaueres hier:http://www.golfcabrio.de/forum/rund-ums-cabrio/galerie/umbauberichte/1384-ulridoseins-1-8t-bremsen-und-k%C3%BChleroptimierung
      London ist immer einen Abstecher wert (Jack the Ripper)

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      • #4
        Der Anwalt wird auch heute informiert. Interessant ist,dass seit einigen Wochen die Beschilderung exakt so ist wie von dem Herrn der Stadt Bochum beschrieben, zweimal rechtseitig und einmal beidseitig und die 80 umgedreht.

        Finde es schon dreist trotz Beweisfoto immernoch das Gegenteil zu behaupten. Wahrscheinlich denke ich da zu naiv...

        ​​​​​​​ Meine Frau wird auch bei sich im Unternehmen mal rum fragen ob jemand an der gleichen Stelle/ Tag geblitzt wurde.
        Markus


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        • #5
          Also,wir waren gestern bei unserem Anwalt. Das Problem ist das dass 40 er Schild hinter dem 80 er steht. Somit gelten 40 km/h!

          Man könnte jetzt natürlich sagen das es verwirrend sei die Schilder so zu platzieren aber es ist rechtens und daher sieht er eine relativ niedrige Erfolgschance. Dazu kommt noch der Umstand das unsere Rechtschutz ne Selbstbeteiligung hat und die Strafe geringer ist. Macht also nicht viel Sinn.

          Markus


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          • #6
            ähm ..... muß ein gültiges Verkehrszeichen nicht am rechten Rand stehen ??? Links ist Imho nur eine freiwillige Zugabe .... ??!?!


            G1C EZ 1980 Ex JB,KR,9A... aktuell noch 1.8T genaueres hier:http://www.golfcabrio.de/forum/rund-ums-cabrio/galerie/umbauberichte/1384-ulridoseins-1-8t-bremsen-und-k%C3%BChleroptimierung
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            • #7
              Das ist richtig, es ist eine Zugabe in besonderen Situationen zB. eine Baustelle. Da das 40 er Schild hinter dem 80 er steht, hat das 40 er seine Geltung.

              Wenn wir genau wüssten bzw. beweisen könnten das der Blitzer zu nah an der Stelle stand, also ein herab senken der Geschwindigkeit nur durch eine Vollbremsung möglich gewesen wäre, sähe die Sache wieder anders aus.
              Markus


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              • #8
                Also mal ehrlich .... ( jetzt ohne da weiter den Klageweg anzustreben ) .... aber muß ich nun mit meinen Augen wirklich beide Strassenränder absuchen ???
                Wenn ich rechts ein Tempolimit sehe , muß ich trotzdem links auch noch schauen ob da noch ein anderes steht ???

                HAlte ich für abstrus und rechtlich so ( innerhalb 5-10m ) rechtlich nicht haltbar und anfechtbar . Aber ob man da der erste sein will/muß , da braucht es schon durchhaltevermögen .... die Zeit die das schreiben , telefonieren und fahren zu Anwalt und Gerichten fressen wird, verbringt man besser mit kellnern und verdient doppelt soviel wie die Knolle kostet .

                Aber als Prinzipienreiter müsste man das eigentlich durch ziehen ...


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                • #9
                  Zitat von ulridos Beitrag anzeigen
                  Also mal ehrlich .... ( jetzt ohne da weiter den Klageweg anzustreben ) .... aber muß ich nun mit meinen Augen wirklich beide Strassenränder absuchen ???
                  Wenn ich rechts ein Tempolimit sehe , muß ich trotzdem links auch noch schauen ob da noch ein anderes steht ???
                  Wenn du eine Baustelle siehst, auf jeden Fall. Und so würde wahrscheinlich auch ein Richter argumentieren
                  Markus


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