Neues zu Dashcams.
Zwar könne eine Videoüberwachung zum Zwecke des Selbst- und Eigentumsschutzes und einer diesbezüglichen Beweissicherung
der Wahrnehmung berechtigter Interessen dienen.
Dies rechtfertige aber allenfalls den Einsatz der Kameras im Einzelfall
und nicht die anlasslose und regelmäßige Videoüberwachung des Straßenverkehrs.
http://www.rechtsprechung.niedersach...&showdoccase=1
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-....news24619.htm
Zwar könne eine Videoüberwachung zum Zwecke des Selbst- und Eigentumsschutzes und einer diesbezüglichen Beweissicherung
der Wahrnehmung berechtigter Interessen dienen.
Dies rechtfertige aber allenfalls den Einsatz der Kameras im Einzelfall
und nicht die anlasslose und regelmäßige Videoüberwachung des Straßenverkehrs.
http://www.rechtsprechung.niedersach...&showdoccase=1
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-....news24619.htm
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