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Dashcams mit Einschränkungen erlaubt

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  • Dashcams mit Einschränkungen erlaubt

    Neues zu Dashcams.

    Zwar könne eine Videoüberwachung zum Zwecke des Selbst- und Eigentumsschutzes und einer diesbezüglichen Beweissicherung
    der Wahrnehmung berechtigter Interessen dienen.
    Dies rechtfertige aber allenfalls den Einsatz der Kameras im Einzelfall
    und nicht die anlasslose und regelmäßige Videoüberwachung des Straßenverkehrs.



    http://www.rechtsprechung.niedersach...&showdoccase=1

    http://www.kostenlose-urteile.de/VG-....news24619.htm
    Man muss immer mit der Blödheit der anderen rechnen,
    ansonsten wäre die Welt nicht, wie sie ist.

  • #2
    Aus aktuellem Anlass...

    https://dashcamforum.de/wbb/index.ph...ntscheidungen/
    Man muss immer mit der Blödheit der anderen rechnen,
    ansonsten wäre die Welt nicht, wie sie ist.

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    • #3
      wer ist so doof und stellt dafür seine Dashcam zur Verfügung?
      Trotz allem wurden die Aufnahmen doch zugelassen und konnten die Aussage des Denunzianten sogar entkräften. Also ist doch alles Gut, oder?
      Viele Grüße Horst


      Herr, bewahre mich vor dem naiven Glauben, es müsste im Leben alles glatt gehen. Schenke mir die nüchterne Erkenntnis, dass Schwierigkeiten, Niederlagen, Misserfolge, Rückschläge eine selbstverständliche Zugabe zum Leben sind, durch die wir wachsen und reifen.

      Antoine de Saint-Exupéry

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      • #4
        Was meinst Du bitte?
        Man muss immer mit der Blödheit der anderen rechnen,
        ansonsten wäre die Welt nicht, wie sie ist.

        Kommentar


        • #5
          ich meine, dass es für den Dashcambesitzer nicht schlecht gelaufen ist.

          Außerdem wurde die Kamera für den Fall sogar zugelassen. Ist doch alles gut gelaufen, oder?
          Viele Grüße Horst


          Herr, bewahre mich vor dem naiven Glauben, es müsste im Leben alles glatt gehen. Schenke mir die nüchterne Erkenntnis, dass Schwierigkeiten, Niederlagen, Misserfolge, Rückschläge eine selbstverständliche Zugabe zum Leben sind, durch die wir wachsen und reifen.

          Antoine de Saint-Exupéry

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          • #6
            Ach Du meinst das erste Urteil, auf der Seite sind ja viele...
            Zuletzt geändert von todi; 11.04.2018, 21:33.
            Man muss immer mit der Blödheit der anderen rechnen,
            ansonsten wäre die Welt nicht, wie sie ist.

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            • #7
              Endlich:

              Urteil aus Karlsruhe: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

              Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Überraschend ist das Urteil, weil es datenschutzrechtliche Bedenken gab. Versicherungen sind derweil noch skeptisch.

              Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. "Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden", entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht. Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.

              Ein Mann aus Sachsen-Anhalt hatte auf vollen Schadenersatz nach einem Unfall gepocht. Nach seiner Darstellung ist ein Auto beim Linksabbiegen auf der daneben verlaufenden Spur auf seine Fahrbahn gekommen und gegen seinen Wagen gefahren. Das sollen Aufnahmen seiner Dashcam belegen. Doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigt diese Aufnahmen: Die Aufzeichnung verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen - sie dürfe deshalb nicht als Beweis herangezogen werden. Verkehrsrechtler fordern generelle Zulassung.


              Der Verkehrsgerichtstag fordert eine klare gesetzliche Regelung und empfiehlt auf Basis des europäischen Datenschutzrechtes einen „Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht“. Videos sollten „anlassbezogen“ zulässig sein, etwa bei schweren Verstößen oder einem drohenden Unfall, und ansonsten überschrieben werden. Missbrauch, wie eine Veröffentlichung im Internet, sollte hingegen bestraft werden. „Damit wäre das Interesse an der Unfallaufklärung sichergestellt und auch des Datenschutzes, weil die Aufnahmen nicht permanent abgespeichert werden“, so DAV-Verkehrsrechtler Andreas Krämer.

              Entscheidungsgründe:


              Das Gericht betont zwar, dass die Aufzeichnung aus Datenschutzgründen unzulässig sei. Danach aber heißt es:
              • "Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden."
              • Weiter heißt es: "Das Geschehen ereignete sich im öffentlichen Straßenraum, in den sich der Beklagte freiwillig begeben hat. Er hat sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind. Rechnung zu tragen ist auch der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist. Unfallanalytische Gutachten setzen verlässliche Anknüpfungstatsachen voraus, an denen es häufig fehlt."
              • Als Fazit stellen die Richter fest: "Die Abwägung zwischen dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche, seinem im Grundgesetz verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör in Verbindung mit dem Interesse an einer funktionierenden Zivilrechtspflege einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ggf. als Recht am eigenen Bild andererseits führt zu einem Überwiegen der Interessen des Klägers.
              Hinweise zur Technik der Kameras:


              Das Gericht weist zudem darauf hin, dass eine permanente, quasi anlasslose Aufzeichnung des Verkehrs auch gar nicht nötig sei:"Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges", so das Gericht. Entsprechende Dashcams würden dann ähnlich funktionieren wie Unfalldatenspeicher, deren Aufzeichnungen permanent überschrieben werden - erst bei einem Ereignis wie einem Unfall wird ein gewisser Zeitraum vor dem Ereignis gespeichert und lässt sich dann auswerten. Versicherer sind skeptisch.

              Bernhard Gause aus der Geschäftsführung desGesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußerte sich skeptisch zu dem Urteil. „Dashcam-Aufnahmen liefern objektive und leicht auszuwertende Informationen. Mit ihrer Hilfe können Kfz-Versicherer in strittigen Schadenfällen einfacher feststellen, wer welche Schuld an einem Unfall trägt - das beschleunigt die Schadenregulierung auch in solchen Fällen", so der GDV. Aber: "Trotz des heutigen BGH-Urteils bleiben die aktuell geltenden Regeln nicht eindeutig, sondern widersprechen sich: Auf der einen Seite sind die Kameras nicht verboten und ihre Aufnahmen können nach Ansicht des BGH in einem Zivilprozess verwendet werden. Auf der anderen Seite weist der BGH zugleich darauf hin, dass man gegen das Datenschutzrecht verstößt, wenn man während der Fahrt durchgehend Personen und Kennzeichen aufzeichnet", so Gause. Die deutsche Versicherungswirtschaft setze sich daher weiterhin dafür ein, einen verbindlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für den Einsatz von Dashcams zu schaffen, so wie es auch das Gericht bereits andeutete. "Eine mögliche Lösung könnten Kameras sein, die immer nur einen kurzen Zeitraum aufzeichnen und ältere Aufnahmen kontinuierlich löschen. Technisch wäre es möglich, die Aufnahmen einer Dashcam nach einem Unfall – und nur dann – automatisch zu sichern", so Gause.


              Siehe auch: http://www.bundesgerichtshof.de/Shar...tml?nn=6128288

              Zuletzt geändert von todi; 15.05.2018, 09:57.
              Man muss immer mit der Blödheit der anderen rechnen,
              ansonsten wäre die Welt nicht, wie sie ist.

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              • #8
                Endlich.
                Viele Grüße Horst


                Herr, bewahre mich vor dem naiven Glauben, es müsste im Leben alles glatt gehen. Schenke mir die nüchterne Erkenntnis, dass Schwierigkeiten, Niederlagen, Misserfolge, Rückschläge eine selbstverständliche Zugabe zum Leben sind, durch die wir wachsen und reifen.

                Antoine de Saint-Exupéry

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                • #9
                  Gibt es schon solche Dashcams die permanent aufzeichnen und in kurzen (frei einstellbaren) Abständen permanent überschreiben bis man, z.B. manuell die Schleife unterbricht?
                  Wenn ja würde ich mir eine zulegen...bei dem was ich jeden Tag auf der BAB sehe hätte ich gerne im Falle eines Falles einen Beweis.
                  Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt
                  Albert Einstein

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                  • #10
                    Zitat von DeBär Beitrag anzeigen
                    Gibt es schon solche Dashcams die permanent aufzeichnen und in kurzen (frei einstellbaren) Abständen permanent überschreiben bis man, z.B. manuell die Schleife unterbricht?
                    Wenn ja würde ich mir eine zulegen...bei dem was ich jeden Tag auf der BAB sehe hätte ich gerne im Falle eines Falles einen Beweis.
                    Das ist eigentlich Standard bei den Dashcams.
                    Je nach eingelegter Speicherkarte und eingestellter Auflösung kann der Loop unterschiedlich lang sein.
                    Viele Grüße Horst


                    Herr, bewahre mich vor dem naiven Glauben, es müsste im Leben alles glatt gehen. Schenke mir die nüchterne Erkenntnis, dass Schwierigkeiten, Niederlagen, Misserfolge, Rückschläge eine selbstverständliche Zugabe zum Leben sind, durch die wir wachsen und reifen.

                    Antoine de Saint-Exupéry

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                    • #11
                      Danke Horst, habe Null Ahnung von den Dingern deswegen die Frage. Möchte jetzt aber eine haben! Gibt es von Eurer Seite Erfahrungen und vllt Empfehlungen was ausreichend ist? Vllt Modell/Hersteller?
                      Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt
                      Albert Einstein

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                      • #12
                        Mein Chinabilligteil aus der Bucht für 8 Euri nimmt in 5 Minutentakten auf, es überschreibt aber die vorherigen Daten nicht.

                        Wenn die SD Karte voll ist, nimmts nicht mehr auf, man muss erst wieder alles löschen auf der Karte und sollte es nicht vergessen.

                        Nachts oder bei direkter Sonneneinstrahlung taugt sie leider gar nigs.

                        https://www.ebay.de/itm/Dashcam-Auto...sAAOSwXoxae0YW


                        Gibt auch bessere günstig. Hab jetzt für 7 Euro ne gebrauchte Technaxx HD-TX-21 geschossen, ( Np 135 )

                        die hat zwei Kartenslots und überschreibt die Daten nach 3,5 oder 10 Minuten. Andere Einstellungen mit 2 SD-Karten sind auch möglich.

                        https://www.amazon.de/Technaxx-GPS-A.../dp/B00I56YRWI
                        Zuletzt geändert von todi; 16.05.2018, 18:57.
                        Man muss immer mit der Blödheit der anderen rechnen,
                        ansonsten wäre die Welt nicht, wie sie ist.

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                        • #13
                          Jetzt wird es einen Buum auf Dashcams geben

                          gebrauchte und neue Teile auf Anfrage

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                          • #14
                            Ich habe 2016 eine für um die 30 Euro + Karte gekauft. Heute gibt es diese Qualität für um 15Euro.

                            sowas hier z.b.
                            https://www.ebay.de/itm/LCD-HD-1080P...8AAOSwodlaskr~
                            mir ist wichtig dass sie automatisch startet, G-Sensor und die Endlosschleifenaufnahme.

                            die Qualität der Videos ist eh besser als für einen Unfall benötigt, selbst bei reduzierter HD- Auflösung.
                            Viele Grüße Horst


                            Herr, bewahre mich vor dem naiven Glauben, es müsste im Leben alles glatt gehen. Schenke mir die nüchterne Erkenntnis, dass Schwierigkeiten, Niederlagen, Misserfolge, Rückschläge eine selbstverständliche Zugabe zum Leben sind, durch die wir wachsen und reifen.

                            Antoine de Saint-Exupéry

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                            • #15
                              In der Regel funktionieren die Kameras auch ohne zusätzliche Speicherkarte, dann ist die Aufnahmedauer jedoch sehr kurz.
                              Viele Grüße Horst


                              Herr, bewahre mich vor dem naiven Glauben, es müsste im Leben alles glatt gehen. Schenke mir die nüchterne Erkenntnis, dass Schwierigkeiten, Niederlagen, Misserfolge, Rückschläge eine selbstverständliche Zugabe zum Leben sind, durch die wir wachsen und reifen.

                              Antoine de Saint-Exupéry

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